Wahlprüfung in Sachsen-Anhalt abgeschlossen – AfD erstattet Strafanzeige gegen Friedrich Merz.TA
Sachsen-Anhalt – Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sind die Nachzählungen im Burgenlandkreis abgeschlossen. Gleichzeitig sorgt eine Auseinandersetzung zwischen der AfD und Bundeskanzler Friedrich Merz für zusätzliche politische Aufmerksamkeit.
In insgesamt 35 Wahllokalen wurden im Burgenlandkreis 12.114 Stimmzettel erneut überprüft. Hintergrund waren Unstimmigkeiten in den Niederschriften einzelner Wahlvorstände. Unter anderem fehlten Zwischensummen oder wichen Angaben aus den Niederschriften von den zuvor übermittelten Schnellmeldungen ab.
Nach Abschluss der Nachzählungen stellte der Kreiswahlleiter laut dem vorliegenden Bericht keine größeren Unregelmäßigkeiten fest. Über kleinere Abweichungen sollte anschließend der zuständige Kreiswahlausschuss entscheiden. Die Nachzählungen führten damit nach den bisher vorliegenden Angaben nicht zu einem grundlegenden Hinweis auf eine manipulierte Wahl.
Endgültiges Wahlergebnis bleibt unverändert
Auch auf Landesebene wurde das endgültige Ergebnis der Landtagswahl inzwischen festgestellt. Der Landeswahlausschuss erklärte am 22. September, dass sich das endgültige Ergebnis nur geringfügig vom vorläufigen Ergebnis der Wahlnacht unterscheide. Die Sitzverteilung im Landtag blieb unverändert.
Die AfD kam dem endgültigen Ergebnis zufolge auf 43,8 Prozent und wurde damit stärkste Kraft. Die CDU erreichte 17,2 Prozent, die SPD 9,3 Prozent, die Grünen 8,9 Prozent und Die Linke 8,6 Prozent. Das BSW erreichte 5,3 Prozent und zog erstmals in den Landtag ein. Die FDP kam auf 2,6 Prozent und verfehlte den Wiedereinzug. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,8 Prozent.
Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann erklärte zugleich, die Wahl sei ordnungsgemäß durchgeführt worden. Nennenswerte Störungen seien nicht festgestellt worden. Auch die Wahlhelfer hätten ihre Aufgaben nach ihrer Darstellung gewissenhaft erfüllt.
Unterschiede bei Brief- und Urnenwahl
Ein weiterer Punkt der Diskussion waren Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Briefwahl und der Urnenwahl. Insbesondere der vergleichsweise niedrigere AfD-Anteil bei den Briefwahlstimmen wurde in sozialen Netzwerken teilweise als Hinweis auf mögliche Manipulation dargestellt.
Für einen solchen Schluss gibt es nach den verfügbaren Fakten jedoch keinen Beleg. Der ARD-Faktenfinder berichtete, dass entsprechende Behauptungen über Wahlbetrug und manipulierte Briefwahl nicht belegt werden konnten. Unterschiede zwischen Brief- und Urnenwahl können unter anderem dadurch entstehen, dass sich Briefwähler in ihrer Zusammensetzung und ihrem Wahlverhalten von den Wählern unterscheiden, die am Wahltag persönlich im Wahllokal abstimmen.
Damit ist zwischen einer tatsächlichen Nachzählung wegen formaler Unstimmigkeiten und dem weitergehenden Vorwurf einer Wahlmanipulation zu unterscheiden. Die bisher veröffentlichten Ergebnisse der Überprüfung liefern keinen Nachweis für einen solchen Wahlbetrug.
AfD erstattet Strafanzeige gegen Friedrich Merz
Parallel zur Diskussion über die Wahlprüfung hat die AfD-Bundestagsfraktion Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erstattet.
Auslöser war eine Rede von Merz während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag. Dabei kritisierte der Bundeskanzler das politische Konzept der AfD, das unter dem Begriff „Remigration“ diskutiert wird. Merz bezeichnete dieses Konzept in seiner Rede unter anderem als „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“.
Die AfD wies diese Äußerung zurück. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärte, die Aussage sei aus Sicht der Partei strafrechtlich relevant und nicht akzeptabel. Die Strafanzeige richtet sich nach Angaben der AfD unter anderem gegen den Vorwurf einer verleumderischen Beleidigung.
Die Strafanzeige bedeutet allerdings noch nicht, dass gegen Merz tatsächlich ein Strafverfahren eröffnet oder dass er strafrechtlich verantwortlich gemacht wird. Ob die Anzeige weitere juristische Schritte nach sich zieht, muss von den zuständigen Stellen geprüft werden.
Zwei getrennte Vorgänge
Die Nachzählungen in Sachsen-Anhalt und die Strafanzeige gegen Merz stehen zeitlich im Zusammenhang, sind rechtlich jedoch zwei unterschiedliche Vorgänge.
Bei der Wahlprüfung ging es um die Kontrolle von Stimmzetteln und die Klärung von Abweichungen in einzelnen Wahlunterlagen. Die bisherigen offiziellen Feststellungen haben die Sitzverteilung nicht verändert. Gleichzeitig bestehen in der politischen Debatte weiterhin unterschiedliche Bewertungen der Vorgänge.
Die Strafanzeige gegen Merz betrifft dagegen Äußerungen des Bundeskanzlers in einer Bundestagsdebatte. Die AfD sieht darin eine mögliche strafrechtlich relevante Überschreitung. Merz beziehungsweise die Bundesregierung haben damit nicht automatisch eine strafrechtliche Schuld anerkannt; eine Anzeige ist zunächst lediglich der Antrag beziehungsweise die Anregung einer rechtlichen Prüfung.
Die Debatte zeigt damit, wie stark die politische Auseinandersetzung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt weiterhin ist. Während die zuständigen Wahlbehörden die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl betonen, beschäftigt die politische Diskussion weiterhin die Frage nach einzelnen Wahlunterlagen sowie die Auseinandersetzung zwischen AfD und Bundesregierung.
Entscheidend bleibt, zwischen überprüften Wahlergebnissen, politischen Vorwürfen und einer möglichen späteren juristischen Bewertung zu unterscheiden.




