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MDR bereitet Klage vor, falls AfD in Sachsen-Anhalt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren will.TA

Die AfD in Sachsen-Anhalt hat deutlich gemacht, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form abschaffen will. Stattdessen soll es ein reduziertes Grundangebot geben, das nicht mehr über einen festen monatlichen Beitrag finanziert werden soll. Der MDR bereitet sich nun darauf vor, dass die AfD die Regierung stellen und das Vorhaben umsetzen könnte. Wie die FAZ unter Berufung auf interne Kreise berichtet, bereite der MDR rechtliche Schritte vor, falls die AfD den Medienstaatsvertrag kündigen wolle.

Welche Schritte man ergriffe, hinge davon ab, welche Verträge genau gekündigt werden. Denn neben dem bundesweit gültigen Medienstaatsvertrag, der die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für Privatmedien festlegt, gibt es für jedes Bundesland noch weitere Verträge. In Sachsen-Anhalt gibt es noch einen Staatsvertrag speziell für den MDR sowie für das ZDF und die ARD. Daneben gibt es noch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der die Höhe und Verteilung der Beiträge regelt.

Je nachdem, welcher Vertrag von der AfD gekündigt würde, müsste es verschiedene Kläger geben, und es wären unterschiedliche Gerichte zuständig. „Das ist eine nie dagewesene Situation, bei der viele grundlegende Fragen noch nicht geklärt sind“, sagt der Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung in Hamburg, Wolfgang Schulz, der FAZ. Sollte die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes betroffen sein, könnte auch direkt vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden.

Aus Sicht des MDR ist eine Kündigung der Verträge durch eine AfD-Regierung rechtlich nicht wirksam, da es nur darum gehe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen und nicht ein anderes Nachfolgemodell zu ermöglichen. Denn wenn die Partei den MDR-Medienstaatsvertrag kündigen würde, müsste sie ein Ersatzmodell schaffen, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge.

In ihrem Wahlprogramm schreibt der AfD-Landesverband: „Die Rundfunkstaatsverträge stehen für verkrustete Strukturen, Bevormundung, Bürokratie und Selbstbedienung.“ Reformen im Sinne des Bürgers würden nicht stattfinden. Stattdessen würde ein „überaltertes System aus Rundfunkräten, Posten und Pflichtgebühren“ geschützt. Weiter heißt es: „Nach der Wahl erfolgt ein klarer Schnitt: Die Rundfunkstaatsverträge werden als erste Amtshandlung gekündigt, um echten Reformdruck zu erzeugen! Ziel ist ein modernes, transparentes Mediensystem, das der ursprünglichen Idee der medialen Grundversorgung gerecht wird.“

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Anstatt eines monatlich festen Beitrags solle es ein „verfassungskonformes Grundangebot“ geben, das „zubuchbare und freiwillige Abonnement-Optionen“ haben solle. Der MDR solle laut Wahlprogramm eigenverantwortlich entscheiden, welche Standorte er behalten will, anstatt Geld für Doppelstrukturen auszugeben. Laut aktuellen Umfragen liegt die AfD bei 41 Prozent und ist damit deutlich stärkste Partei.

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