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Ab 2028: Merz-Regierung will lästige Pflicht beim Einkaufen kippen – Millionen Kunden betroffen!.TA

Schluss mit der Bonpflicht? Bundestag berät neue Kassenregeln – das ändert sich für Kunden und Geschäfte

Papierquittungen sollen ab 2028 verschwinden: Bundesregierung plant digitale Belege und verpflichtende elektronische Kassensysteme für viele Unternehmen

Millionen Menschen kennen die Situation an der Supermarktkasse: Nach dem Bezahlen wird automatisch ein Papierbon ausgedruckt. Viele Kunden nehmen ihn gar nicht erst mit, andere werfen ihn wenige Sekunden später weg. Das verursacht Papierverbrauch und zusätzlichen Aufwand für die Geschäfte.

Damit könnte sich in den kommenden Jahren etwas ändern. Am Freitag, dem 6. November 2026, hat der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beraten.

Im Mittelpunkt stehen zwei wesentliche Veränderungen: Die bisherige Pflicht zur Ausgabe von Papierquittungen soll abgeschafft und durch eine digitale Bereitstellung ersetzt werden. Gleichzeitig plant die Bundesregierung eine verpflichtende elektronische Kassenführung für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro.

Doch was bedeutet das für Verbraucher, kleine Geschäfte und Händler? Und müssen Kunden künftig ihr Smartphone an der Kasse bereithalten?

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1. Papierbons sollen ab 2028 abgeschafft werden

Die wohl sichtbarste Veränderung betrifft den Kassenbon. Bislang müssen Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, ihren Kunden grundsätzlich einen Beleg zur Verfügung stellen. Diese sogenannte Bonpflicht gilt seit 2020.

Mit dem neuen Gesetzentwurf soll die verpflichtende Ausgabe eines Papierbelegs zum 1. Januar 2028 enden. Stattdessen sollen Händler die Quittung elektronisch bereitstellen können.

Dafür sind verschiedene Möglichkeiten vorgesehen. Kunden könnten ihren Kassenbon beispielsweise über einen QR-Code auf dem Kassendisplay, einen Download-Link oder ein digitales Kundenkonto abrufen.

Das Ziel der Bundesregierung ist es, Papier und Verwaltungsaufwand einzusparen. Gleichzeitig sollen Kunden weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Einkäufe nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wichtig ist allerdings: Die Pflicht zur Bereitstellung eines Belegs soll nicht einfach ersatzlos entfallen. Statt des Papierbons ist eine elektronische Bereitstellung vorgesehen. Wer keinen digitalen Beleg benötigt, muss ihn nicht zwingend abrufen.

2. Neue Kassenpflicht: Was bedeutet die Grenze von 100.000 Euro?

Die zweite große Änderung betrifft vor allem Unternehmen und kleinere Geschäfte.

Ab dem Jahr 2028 sollen Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro eine elektronische Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden müssen.

Bislang können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen auch sogenannte offene Ladenkassen einsetzen. Dabei werden Einnahmen beispielsweise manuell in einem Kassenbuch dokumentiert, ohne dass ein elektronisches Kassensystem sämtliche Geschäftsvorgänge automatisch aufzeichnet.

Nach Auffassung der Bundesregierung besteht gerade bei solchen Kassen ein erhöhtes Risiko, dass Einnahmen nicht vollständig erfasst und versteuert werden.

Elektronische Kassensysteme mit TSE sollen Manipulationen erschweren. Die Aufzeichnungen werden technisch abgesichert, sodass nachträgliche Veränderungen besser erkannt werden können.

Für viele kleine Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und andere Unternehmen könnte die geplante Regelung deshalb Investitionen in neue Kassentechnik bedeuten.

Kundin bezahlt an einer Selbstbedienungskasse im Supermarkt mit dem Smartphone (Symbolbild), 07.06.2026. Foto: IMAGO / imagebroker (Unai Huizi)

3. Finanzämter sollen Geschäfte stärker kontrollieren können

Neben den Änderungen für Kunden und Unternehmen sieht der Gesetzentwurf auch erweiterte Kontrollmöglichkeiten für die Finanzbehörden vor.

Besonders relevant ist die sogenannte Kassen-Nachschau. Dabei können Finanzbeamte unangekündigt überprüfen, ob die Einnahmen eines Betriebs ordnungsgemäß aufgezeichnet werden.

Die Bundesregierung möchte diese Kontrollen effizienter gestalten. Künftig soll auch das Finanzamt zuständig sein können, in dessen Bezirk ein Unternehmen gerade tätig ist.

Das betrifft insbesondere mobile Händler, Schausteller und Verkaufsstände auf Veranstaltungen. Beispielsweise könnten Kontrollen auf Weihnachtsmärkten, Messen oder Volksfesten dadurch einfacher durchgeführt werden.

Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen durch wechselnde Standorte schwerer kontrolliert werden können.

4. Manipulation von Kassensystemen soll härter bestraft werden

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes betrifft den Einsatz manipulierter Kassensoftware.

Wer elektronische Kassensysteme gezielt manipuliert, um Einnahmen zu verschleiern oder steuerlich relevante Aufzeichnungen zu verändern, muss künftig mit strengeren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Für das gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder den Einsatz entsprechender Manipulationsprogramme sieht der Gesetzentwurf einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor.

Die Bundesregierung will damit gezielt gegen Steuerhinterziehung vorgehen und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen, die ihre Einnahmen ordnungsgemäß erfassen.

5. Ist die neue Bonregelung bereits beschlossen?

Nein. Obwohl der Bundestag am 6. November 2026 erstmals über den Gesetzentwurf beraten hat, ist die Reform noch nicht endgültig beschlossen.

Nach der ersten Lesung wurde die Vorlage an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Dort sollen die geplanten Regelungen weiter geprüft und beraten werden.

Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann feststehen, in welcher endgültigen Form die Änderungen tatsächlich in Kraft treten.

Für Verbraucher bedeutet das: Die bisherigen Regeln zur Belegausgabe gelten zunächst weiter. Auch Unternehmen müssen ihre derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an die Kassenführung weiterhin beachten.

Die geplante Umstellung auf digitale Belege und die neue Kassenpflicht sind bislang Vorhaben für das Jahr 2028, keine bereits geltenden Änderungen.

Fazit: Weniger Papier an der Kasse, mehr digitale Kontrolle

Mit der geplanten Kassenreform will die Bundesregierung zwei Ziele miteinander verbinden: weniger Papier und Bürokratie im Handel sowie eine wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Für Kunden könnte der klassische Papierbon ab 2028 zunehmend durch digitale Quittungen ersetzt werden. Für zahlreiche Unternehmen bedeutet die geplante Kassenpflicht dagegen eine technische Umstellung.

Besonders kleinere Betriebe sollten sich frühzeitig mit den möglichen Anforderungen beschäftigen. Verbraucher wiederum müssen sich vorerst nicht umstellen: Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, bleiben die bisherigen Vorschriften bestehen.

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