
🔥 Russland gegen Merz und Pistorius? Moskau fordert juristische Prüfung – was hinter dem angeblichen „BRD-Tribunal“ steckt ⚡
Ein Schreiben der russischen Botschaft an die Berliner Staatsanwaltschaft sorgt für politische Diskussionen. Im Mittelpunkt steht der FAZ-Korrespondent Michael Martens, dessen Frage an den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Russland auf scharfe Kritik gestoßen ist. Moskau wollte prüfen lassen, ob die Äußerung strafrechtlich relevant sein könnte. In sozialen Netzwerken wird daraus inzwischen die Behauptung, Russland wolle Bundeskanzler Friedrich Merz, Verteidigungsminister Boris Pistorius und weitere deutsche Persönlichkeiten vor Gericht bringen.
Doch zwischen einer diplomatischen Beschwerde, einer rechtlichen Prüfung und einem tatsächlichen Gerichtsverfahren liegen erhebliche Unterschiede. Die bisher belegten Informationen zeigen keinen Nachweis dafür, dass ein offizielles „BRD-Tribunal“ mit der Befugnis vorbereitet wird, deutsche Regierungsmitglieder vor ein Gericht zu zwingen. Der Fall des FAZ-Journalisten ist dagegen dokumentiert – und wirft Fragen über diplomatischen Druck, Meinungsfreiheit und die Grenzen staatlicher Strafverfolgung auf.
Der Fall Michael Martens: Warum sich Moskau an die Berliner Justiz wandte
Der konkrete Ausgangspunkt der aktuellen Diskussion ist eine Pressekonferenz am 8. August 2026 in Belgrad. Dort stellte der FAZ-Korrespondent Michael Martens dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj eine Frage dazu, was europäische Staaten tun könnten, um der Ukraine dabei zu helfen, mehr russische Soldaten zu töten.
Die Formulierung löste eine Kontroverse aus. Die russische Botschaft in Berlin wandte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft und bat um eine rechtliche Prüfung. Im Raum stand die Frage, ob die Äußerung strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen könnte. Die Botschaft verwies dabei unter anderem auf Vorschriften zur öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und zu weiteren möglichen Straftaten.
Die Reaktion der russischen Seite ging über eine gewöhnliche öffentliche Kritik hinaus: Moskau erklärte, weitere rechtliche Schritte gegen den Journalisten nicht auszuschließen. Damit erhielt der Streit eine zusätzliche diplomatische Dimension.
Allerdings muss zwischen den einzelnen Vorgängen unterschieden werden. Die russische Botschaft stellte eine Anfrage an eine deutsche Justizbehörde. Sie fällte kein Urteil, erhob in Deutschland keine Anklage und konnte die Staatsanwaltschaft nicht dazu verpflichten, eine bestimmte rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Auch die journalistische Dimension ist relevant. Eine zugespitzte Frage auf einer Pressekonferenz kann kritisiert werden, ohne dass damit automatisch eine Straftat vorliegt. Ob eine Äußerung strafrechtlich relevant ist, hängt vom genauen Wortlaut, dem Kontext und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Diese Prüfung ist Sache der zuständigen Behörden und gegebenenfalls der Gerichte – nicht einer ausländischen Botschaft.
Was entschied die Berliner Staatsanwaltschaft?
Besonders wichtig ist der weitere Verlauf. Am 20. August 2026 bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin den Eingang des Schreibens. Die Behörde prüfte, ob Anhaltspunkte für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht vorliegen könnten. Diese Vorprüfung war jedoch nicht mit der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gleichzusetzen.

Am 25. August berichtete der Tagesspiegel unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft, dass derzeit keine Ermittlungen gegen Michael Martens geführt würden. Nach Angaben der Behörde lagen keine Anhaltspunkte vor, die ein Tätigwerden von Amts wegen rechtfertigten. Die rechtliche Prüfung der Anfrage war damit nicht mit einem Strafverfahren gegen den Journalisten gleichzusetzen.
Dieser Unterschied ist entscheidend. Eine Behörde kann ein Schreiben entgegennehmen, den Sachverhalt bewerten und zu dem Ergebnis kommen, dass keine weiteren strafprozessualen Schritte angezeigt sind. Daraus folgt nicht, dass eine Person angeklagt oder vor Gericht gestellt wird.
Die Behauptung, ein deutscher Journalist müsse sich bereits vor einem russischen oder deutschen Gericht verantworten, geht daher über die belegte Entwicklung hinaus. Nach dem öffentlich dokumentierten Stand des Falls war die Berliner Justiz nicht dabei, ein Strafverfahren gegen Martens zu eröffnen.
Warum fällt jetzt der Begriff „BRD-Tribunal“?
Der Ausdruck „BRD-Tribunal“ erzeugt den Eindruck, Russland bereite ein besonderes Gericht vor, das deutsche Politiker und Journalisten wegen ihrer Haltung zum Ukrainekrieg zur Verantwortung ziehen werde. Für eine solche weitreichende Darstellung fehlt bislang ein belastbarer Nachweis.
Russische Vertreter haben die deutsche Unterstützung für die Ukraine wiederholt scharf kritisiert. Außenamtssprecherin Maria Sacharowa erklärte am 8. Oktober, Deutschland sei durch seine Unterstützung für Kyjiw an dem Konflikt beteiligt. Sie warf der deutschen Führung vor, die Konfrontation mit Russland zu verschärfen. Diese Aussagen geben die Position der russischen Regierung wieder; sie sind für sich genommen kein Beleg für ein bevorstehendes Gerichtsverfahren gegen Merz oder Pistorius.

Auch der Begriff „Tribunal“ muss präzise verwendet werden. Ein Gericht benötigt eine rechtliche Grundlage, eine festgelegte Zuständigkeit und ein Verfahren, in dem die Rechte der Betroffenen geregelt sind. Eine politische Ankündigung, eine diplomatische Beschwerde oder die Veröffentlichung einer Liste vermeintlich Verantwortlicher schafft nicht automatisch ein international anerkanntes Gericht.
Russland kann im Rahmen seines eigenen Rechtssystems Verfahren einleiten, sofern seine Behörden dafür eine Grundlage sehen. Ob solche Verfahren international anerkannt werden, welche Zuständigkeit sie beanspruchen und ob Entscheidungen außerhalb Russlands vollstreckbar wären, sind davon getrennte Fragen.
Für die Behauptung, ein konkretes „BRD-Tribunal“ sei mit dem Ziel eingerichtet oder verbindlich vorbereitet worden, deutsche Spitzenpolitiker vor Gericht zu bringen, fehlt in den hier überprüfbaren Informationen die erforderliche Bestätigung.
Merz und Pistorius im Visier der russischen Kritik
Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius gehören zu den deutschen Politikern, deren Aussagen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ukrainepolitik regelmäßig international diskutiert werden. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine politisch und finanziell und hat Russland für verschiedene sicherheitsrelevante Vorfälle verantwortlich gemacht.
Moskau weist diese Politik zurück und stellt die deutsche Unterstützung als feindseligen Schritt dar. Merz bekräftigte seinerseits bei seinem Besuch in Kyjiw am 4. Oktober, Deutschland werde die Ukraine weiterhin unterstützen. Er erklärte zudem, dass russische Angriffe und mutmaßliche hybride Operationen gegen Deutschland nicht einfach aufhören würden, wenn Berlin seine Hilfe für die Ukraine einstellte.

Diese gegensätzlichen Positionen verdeutlichen die politische Spannung. Sie belegen aber nicht, dass gegen Merz oder Pistorius ein konkretes Strafverfahren in Russland oder Deutschland eröffnet wurde.
Um eine solche Behauptung zu bestätigen, wären beispielsweise eine nachvollziehbare Mitteilung einer zuständigen Justizbehörde, Angaben zu einem konkreten Verfahren oder eine überprüfbare gerichtliche Entscheidung erforderlich. Allgemeine Anschuldigungen, politische Reden oder Beiträge in sozialen Netzwerken reichen dafür nicht aus.
Auch die Behauptung, sämtliche genannten Politiker und Journalisten sollten sich wegen ihrer Aussagen und Handlungen vor Gericht verantworten, muss deshalb differenziert betrachtet werden. Die öffentliche Kritik aus Moskau ist dokumentiert. Ein gemeinsames Verfahren gegen die genannten Personen ist durch die hier verfügbaren Informationen nicht belegt.
Welche Folgen könnte der Streit für Journalisten haben?
Der Fall Martens berührt eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf politischer Druck auf Journalisten gehen, wenn deren Fragen oder Berichte die Interessen eines Staates berühren?
Journalisten müssen auch in Kriegszeiten Fragen stellen können, die Regierungen unbequem finden. Gleichzeitig können bestimmte Äußerungen rechtliche Grenzen überschreiten. Die Beurteilung muss anhand konkreter Gesetze und des jeweiligen Kontextes erfolgen, nicht allein danach, ob eine Regierung eine Formulierung als feindselig empfindet.
Besonders sensibel wird die Situation, wenn ein ausländischer Staat versucht, über diplomatische Kanäle eine strafrechtliche Prüfung gegen einen Journalisten anzustoßen. Eine solche Anfrage ist nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, dass die zuständigen Behörden unabhängig prüfen und nicht allein aufgrund politischer Forderungen handeln.
Im vorliegenden Fall zeigt die dokumentierte Reaktion der Berliner Staatsanwaltschaft, weshalb diese Unterscheidung wichtig ist: Der Eingang des russischen Schreibens führte nicht automatisch zu Ermittlungen gegen Martens. Die Behörde prüfte die Angelegenheit und erklärte später, dass sie derzeit nicht gegen ihn ermittle.
Für die Pressefreiheit ist nicht nur wichtig, ob ein Verfahren tatsächlich eröffnet wird. Ebenso bedeutsam ist, ob Journalisten ihre Arbeit ohne unangemessene Einschüchterung ausüben können und ob staatliche Stellen ihre Entscheidungen anhand transparenter rechtlicher Kriterien treffen.
Was lässt sich abschließend feststellen?

Der Konflikt zwischen Moskau und Berlin geht weit über den Fall eines einzelnen Journalisten hinaus. Die deutsche Unterstützung für die Ukraine, gegenseitige Vorwürfe und die diplomatischen Folgen des Krieges belasten die Beziehungen zwischen beiden Staaten. In dieser Atmosphäre können rechtliche Beschwerden und politische Aussagen schnell zu weitreichenden Schlagzeilen werden.
Die belegten Informationen ergeben jedoch ein differenziertes Bild:
-
Die russische Botschaft bat die Berliner Staatsanwaltschaft um eine rechtliche Prüfung einer Äußerung von FAZ-Korrespondent Michael Martens.
-
Die Berliner Justiz bestätigte den Eingang des Schreibens.
-
Nach dem Bericht des Tagesspiegels vom 25. August 2026 führte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt keine Ermittlungen gegen Martens.
-
Russland kritisiert Merz, Pistorius und die deutsche Ukrainepolitik scharf.
-
Ein konkretes, offiziell bestätigtes „BRD-Tribunal“, das deutsche Regierungsmitglieder und Journalisten vor Gericht bringen soll, ist durch die verfügbaren Informationen nicht belegt.
Fazit: Der Streit um Michael Martens zeigt, wie diplomatische Konflikte zunehmend auch über rechtliche Vorwürfe ausgetragen werden. Doch die Behauptung, Russland ziehe nun die deutsche Führung vor Gericht, ist nicht durch die dokumentierten Vorgänge gedeckt. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob eine zugespitzte Schlagzeile möglichst dramatisch klingt, sondern welche Behörde tatsächlich welchen Schritt unternommen hat – und welche rechtlichen Folgen daraus nachweislich entstehen.
Die vollständigen Hintergründe des Falls liegen in der Unterscheidung zwischen Moskaus politischer Kritik, dem Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft und der tatsächlichen Entscheidung der deutschen Justiz. Nur wenn diese Ebenen auseinandergehalten werden, lässt sich beurteilen, ob aus dem diplomatischen Streit noch ein konkretes rechtliches Verfahren entstehen könnte.
